Förderungen basieren auf einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss
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30% FÖRDERUNG bei Errichtung eines Alarmsystems in OBERÖSTERREICH
Die oberösterreichische Landesregierung vergibt 30% bis maximal € 1.000,- Förderung bei |
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30% FÖRDERUNG bei Errichtung eines Alarmsystems in NIEDERÖSTERREICH läuft bis 31.12.2018! Die Niederösterreichische Landesregierung vergibt 30% bis maximal € 1.000,- Förderung bei Errichtung eines Alarmsystems welche den Sicherheitsnormen EN 50130, EN 50131 oder der OVE-Richtlinie R2 entspricht. Die Anlage muss von einem konzessionierten Alarmerrichter installiert werden. Informieren Sie sich in der Broschüre oder lassen Sie sich von uns unter 01-283 60 03 über die Förderungsmöglichkeiten beraten. |
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30% FÖRDERUNG bei Errichtung eines Alarmsystems in BURGENLAND
Die burgenländische Landesregierung vergibt 30% bis maximal € 1.000,- Förderung bei |
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2x 30% FÖRDERUNG bei Errichtung eines Alarmsystems in WELS Die Stadt Wels vergibt zusätzlich zur Förderung der Landesregierung Oberösterreich 30% bis maximal € 300,- Förderung bei Errichtung eines Alarmsystems welches der Sicherheitsnorm EN 50130 und EN 50131 entspricht.Die Förderung der Stadt Wels beträgt 30 % des Förderausmaßes der oberösterreichischen Landesförderung (SGD-Wo/E-23), max. jedoch € 300,--. Die Anlage muss von einem konzessionierten Alarmerrichter installiert werden. Informieren Sie sich auf der Website oder lassen Sie sich von uns unter 01-283 60 03 über die Förderungsmöglichkeiten beraten. |